Künstliche Mineralfasern


Seit Anfang der 90er Jahre hat ein Umdenken bei der Bewertung von Materialien aus künstlichen Mineralfasern stattgefunden. Als Folge der Einstufung dieser Materialien in der TRGS 905 und Gefahrstoffverordnung als krebserzeugende beziehungsweise krebsverdächtige Fasern hat die Industrie seit 1995 eine neue Produktgeneration auf den Markt gebracht, die im Vergleich zu den Vorgängermaterialien unkritischer ist. Trotz der umfangreichen Veröffentlichungen und Hinweise zur Problematik von alten KMF-Produkten, kommt es immer noch zur Kontamination von Innenräumen in Folge einer unsachgemäßer Behandlung des Materials bei Umbau oder Ausbau.  


Einsatz von künstlichen Mineralfasern im Hochbau
Bei den im Hochbau eingesetzten künstlichen Mineralfasern handelt es sich um Produkte, bei denen die Faserstrukturen (Sande, Basalt, Altglas) zuerst aufgeschäumt und anschließend durch Bindemittel wie Phenolharze oder Latex gebunden und stabilisiert werden. Zur Imprägnierung und Verbesserung des Verstaubungsverhaltens werden Mineral- oder Silikonöle zugegeben. Die Mineralfaserprodukte können als lose Wolle, Matten, Platten oder in vorgefertigten Formen verbaut werden und dienen der Isolierung und Wärmedämmung in Decken, Wänden, Dächern und Heizungsinstallation und dem Brand- oder Schallschutz in Gebäuden.

Gesundheitsgefährdung durch KMF-Produkte in Gebäuden
Ursache für die gesundheitliche Gefährdung durch KMF sind die bei unsachgemäßer Verarbeitung freiwerdenden Fasern. Hier sind zwei Effekte zu nennen: die mechanischen Beeinträchtigungen durch größere Fasern, die sich insbesondere durch Reizungen der Haut, Augen und oberen Atemwege bemerkbar machen und die Folgen des Einatmens der kleineren lungengängigen Fasern.

Auf Basis verschiedener Untersuchungen der letzten Jahre können folgende Fälle bei der Abschätzung potentieller Faseremissionen in Innenräumen unterschieden werden:

- KMF hinter dichten Verkleidungen
In der Regel kein Eindringen von signifikanten Fasermengen in den Innenraum. Ausnahme unmittelbar nach Dichtigkeitsprüfungen mit dem Blower-Door-Verfahren, dann können kurzzeitig erhöhte Werte auftreten.

- KMF in Bereichen mit eingeschränktem Luftkontakt zum Innenraum
Bei aufliegenden Dämmungen von abgehängten Decken ohne Rieselschutz, geöffneten Türen zu Bereichen mit offenliegenden Dämmungen (z.B. Dachbereiche) ist abhängig von der örtlichen Situation und der Nutzungscharakteristik eine zeitweise erhöhte Faserkonzentration in der Raumluft möglich.

- KMF in Bereichen mit direktem Luftkontakt zum Innenraum
Bei Mängeln bei der Bauausführung und insbesondere bei unsachgemäßem Umgang mit den Materialien bei Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten kann es kurzzeitig zu hohen Faserkonzentrationen und Verfrachtung in Nachbarbereiche kommen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Sedimentationsgeschwindigkeit kommt es in der Regel innerhalb von Stunden wieder zu einer Normalisierung der Raumluftkonzentration. Die sedimentierten Fasern müssen durch eine mehrstufige Reinigung entfernt werden.

Bezüglich der Emissionen aus den Hilfsstoffen und Bindemitteln (Phenole, Isocyanate, Formaldehyd) haben Untersuchungen zwar nennenswerte Emissionen während des Fertigungsprozesses ergeben. Nach dem Einbau liegen die Raumluftkonzentrationen in der Regel im unauffälligen Bereich.


Einstufung und Bewertung
Bei der Einstufung von künstlichen Mineralfasern besteht zur Zeit eine abweichende Regelung in der EU-Richtlinie 97/69/EG und der in Deutschland geltenden Änderungsverordnung gemäß Anhang V Nr. 7.1 (1) der Gefahrstoffverordnung –Künstliche Mineralfasern-. In der Anmerkung der GefStoffV wurde die Einstufung gemäß TRGS 905 inhaltlich übernommen. Danach muss davon ausgegangen werden, dass alle Produkte, die vor 1995 eingebaut wurden als krebserzeugend beziehungsweise krebsverdächtig zu bewerten sind, es sei denn, Analysen belegen eine Einhaltung der nachstehenden „Ausstiegskriterien“:
 

1. Kanzerogenitäts-Untersuchungen (Intraperitonealtest) negativ
2. Untersuchungen der Biobeständigkeit von lungengängigen Fasern (Faserlänge > 5 µm, Faserdurchmesser < 3µm, Länge zu Durchmesser-Verhältnis 3:1) von weniger als 40 Tagen
3. Ermittlung des Kanzerogenitätsindex KI (Elementanalyse). Der KI-Wert von Mineralwolle sollte größer als 40 sein.

Die Produkte der „neuen“ KMF-Dämmstoffgeneration tragen den Aufdruck „KI> 40“ als Kennzeichnung. Bei Umgang mit diesem Material ist es ausreichend, wenn auf staubarmes Arbeiten geachtet wird. Unter hygienischen Aspekten sollten Schutzhandschuhe, Schutzbrille und FFP1-Maske getragen werden, um Reizungen durch große Fasern zu vermeiden.

Kann nach Analyse am Material oder Einsicht in aktuelle Sicherheitsdatenblätter nicht von der Erfüllung eines der Kriterien ausgegangen werden, sind die Ersatzstoff-, Anzeige- und Überwachungspflichten nach Anhang V Nr. 7 (1) GefStoffV zu beachten und die Schutzmaß-nahmen der TRGS 521 beim Umgang mit dem Material einzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, das keine Angaben zum Material erhältlich sind. Die Ermittlungspflicht, ob aus den Produkten gefährliche faserförmige Stäube freiwerden können, liegt beim Arbeitgeber. Eine generelle Sanierungspflicht besteht jedoch nicht. Auch der Wiedereinbau des Materials ist in begründeten Fällen zulässig.

Umgang mit gefährlichen KMF-Produkten
Ist beim Umgang mit einem Produkt die Freisetzung von krebserzeugenden oder krebsverdächtigen Faserstäuben nicht ausgeschlossen, sind die Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 einzuhalten. Hierzu gehört die Anzeige der Arbeiten bei der Berufs-genossenschaft, die Durchführung von organisatorischen Schutzmaßnahmen (Abschot-tungen, Kennzeichnung der Bereiche) und persönlichen Schutzmaßnahmen, die Ausführung der Arbeiten gemäß berufs-genossenschaftlichen oder behördlich aner-kannten Arbeitsverfahren oder gegebenenfalls die messtechnische Überprüfung der Einhaltung der Luftgrenzwerte der TRGS 900. Bei Über-schreitung der zulässigen Konzentrationen sind Schutzmasken und –anzüge zu tragen. Technische Lüftungsmaßnahmen können helfen den Arbeitsbereich gegenüber den benach-barten Gebäudeteilen abzuschotten und die Luftkonzentration zu reduzieren.

Eine ausführliche Darstellung enthält die TRGS 521. Nach Beendigung der Arbeiten ist eine mehrstufige Reinigung des Bereiches durchzuführen. Sollen die Materialien nicht wieder eingebaut werden, ist eine luftdichte Verpackung, sachgerechte Kennzeichnung und Entsorgung zu sichern.

Dämmstoff-Alternativen
Neben den neuen Mineralwolldämmstoffen werden auf dem Markt inzwischen eine Vielzahl von weiterer Dämmstoffen angeboten. Die synthetischen Produkte, wie Polystyrol- oder Polyurethan-Hartschäume sind frei von faserförmigen Emissionen. Im Fertigungsprozess und beim Verarbeiten von „Dosenschäumen“ sind jedoch Schadstoffemissionen (Isocyanate) nicht ausgeschlossen. Außerdem sind zur Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften Flammschutzmittel in diesen Produkten enthalten. Hierbei kann es sich um die bromierten oder chlorierte Kohlenwasserstoffe handeln, die unter dem Umweltaspekt kritisch zu sehen sind und aus denen sich im Brandfall Dioxine/Furane (PCDD/F) entwickeln können.

Bei den alternativen Dämmstoffe aus Naturprodukten, wie Schaf- oder Baumwolle, Kokos- oder Zellulosefasern ist zu beachten, dass einige dieser Produkte gegen mikrobiologischen Befall und Insektenfraß ausgestattet werden müssen. Dies erfolgt heute in der Regel durch unkritische Borsalze, teilweise wurden jedoch auch kritische Verbindungen, wie Permethrin oder Sulcofuron (Mithin FF) eingesetzt. Außerdem können auch hier Brom- oder Chlorverbindungen als Flammschutzmittel in den Materialien enthalten sein. Die Gesundheitsgefährdung durch organische Fasern ist noch nicht abschließend untersucht.

Für einige Anwendungen können anorganische Bläh- oder Schaumstoffe (Schaumglas, Perlit) eine gute Alternative darstellen. Von diesen Produkten gehen nach heutigem Kenntnisstand keine gesundheitsgefährdenden Emissionen aus.

Unsere Dienstleistungen
Wir ermitteln, dokumentieren und analysieren KMF-Produkte im Rahmen von Gebäudebegehungen, untersuchen die Raumluftbelastung an Fasern und gasförmigen Ausgasungen von Dämmungen (Formaldehyd, Isocyanate, Phenole u.a.), erstellen Sanierungskonzepte und übernehmen die ingenieurtechnische Begleitung von Sanierungsmaßnahmen. Außerdem beraten wir Sie gerne bei der Auswahl von geeigneten Dämmmaterialien bei Umbau oder Neubau.

Literaturnachweis:
Umweltbundesamt Texte 36/97: Technische Maßnahmen zur Verminderung der Risiken durch künstliche Mineralfasern (KMF) sowie Anforderungen an mögliche Alternativen, Forschungsbericht 101 01 131, UBA-FB 98-036/// Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Ausgabe April 1995, Bekanntmachung des BMA betreffend die TRGS 905; Bundesarbeitsblatt 10 (1996)/// Umweltbundesamt: Untersuchungen zur Innenraumbelastung durch faserförmige Stäube aus eingebauten Mineralwolle-Erzeugnissen; UBA-Texte 30/94, Umweltbundesamt 1994/// Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 521: Faserstäube Ausgabe Oktober 1996/ Fassung April 1999, Carl Heymanns Verlag Köln/// Länderausschuß für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI: Leitfaden Künstliche Mineralfasern LV 17
 
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